AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Geltung
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom Fotografierenden durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografierenden durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotografierende diese schriftlich anerkennt.
4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografierenden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1.
Soweit der Fotografierende Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten
während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografierenden
anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotografierende nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars
bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.
Der Fotografierende ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der
Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden
nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografierenden
ausgewählt.
4.
Sind dem Fotografierende innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen
keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial
1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografierende gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografierenden, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart.
5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken
sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die
Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren
Printobjektes, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografierenden. Das gilt insbesondere für:
-eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 5. AGB dient,
-jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografierenden und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografierenden vorgegebenen
Urhebervermerks "Foto: Pulwey" in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografierenden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1.
Der Fotografierende übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten
Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
2.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde
für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3.
Für Rechteverletzungen Dritter wird nicht gehaftet.
VI. Honorare
1.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion
in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung
fällig. Der Fotografierende ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.
Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
6.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1.
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen und es sind
die Datenträger zu vernichten. Der Fotografierende haftet nicht für den Bestand und/oder
die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
2.
Überlässt der Fotografierende auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zu löschen, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Es sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografierenden schriftlich bestätigt worden ist.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografierenden erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar gemäß der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu zahlen. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
IX. Allgemeines
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografierenden.
© FREELENS 01-08b
überarbeitet und ergänzt von Andreas Pulwey, Mai 2018