AGB

 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung

1.

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle vom Fotografierenden durchgeführten Aufträge, Angebote,

Lieferungen und Leistungen.

2.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des

Angebots des Fotografierenden durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des

Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei

Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit

widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine

Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotografierende diese schriftlich anerkennt.

4.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche

Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und

Leistungen des Fotografierenden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen

getroffen werden.

 

II. Auftragsproduktionen

1.

Soweit der Fotografierende Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten

während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografierenden

anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich

veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene

Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotografierende nicht zu vertreten

hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars

bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.

Der Fotografierende ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der

Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für

Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden

nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografierenden

ausgewählt.

4.

Sind dem Fotografierende innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen

keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß

und mängelfrei abgenommen.

 

III. Überlassenes Bildmaterial

1.

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher

Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere

auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografierende gelieferten Bildmaterial

um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz

handelt.

3.

Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4.

Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografierenden, und zwar auch in dem

Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart.

5.

Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an

Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen

Verarbeitung weitergeben.

6.

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder

Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang

mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß

und wie verzeichnet zugegangen.

 

IV. Nutzungsrechte

1.

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen

Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken

sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die

Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren

Printobjektes, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes vereinbart.  

2.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3.

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige

Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der

Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben

hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im

Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich

des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.

Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografierenden. Das gilt insbesondere für:

-eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen

Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

 

-die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern

aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische

Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit

dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.

Ziff.III 5. AGB dient,

 

-jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche

Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-

Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne

elektronische Archive des Kunden handelt),

 

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung

oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur

Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische

Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes

sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografierenden und nur bei

Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,

nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise

auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur

gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografierenden vorgegebenen

Urhebervermerks "Foto: Pulwey" in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der

vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografierenden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

V. Haftung

1.

Der Fotografierende übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter

Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes

Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische

Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten

Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,

Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die

Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden

Sinnzusammenhänge.

2.

Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde

für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3.

Für Rechteverletzungen Dritter wird nicht gehaftet.

 

VI. Honorare

1.

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich

nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-

Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen

Mehrwertsteuer.

2.

Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3.

Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche

Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4.

Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion

in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung

fällig. Der Fotografierende ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5.

Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

6.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen

Gegenforderungen.

 

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1.

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen und es sind

die Datenträger zu vernichten. Der Fotografierende haftet nicht für den Bestand und/oder

die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

2.

Überlässt der Fotografierende auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder

Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens

innerhalb eines Monats nach Erhalt zu löschen, sofern auf dem Lieferschein

keine andere Frist vermerkt ist. Es sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografierenden schriftlich bestätigt worden ist.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografierenden erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall

eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich

weitergehender Schadensersatzansprüche.

2.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem

Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent auf das vereinbarte bzw.

übliche Nutzungshonorar gemäß der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu zahlen. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

IX. Allgemeines

1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

3.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser

AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten

sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame

Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch

am nächsten kommt.

4.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz

des Fotografierenden.

© FREELENS 01-08b

überarbeitet und ergänzt von Andreas Pulwey, Mai 2018